Amtsgericht Andernach

Amtsgericht Andernach
Koblenzer Straße 6-8
56626 Andernach
https://agand.justiz.rlp.de

Telefon Zentrale: 02632 /9259-0

Geschäftszeiten: Mo. - Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Die nächste Zwangsversteigerung (1 insgesamt)

  • 4-Zimmerwohnung

    Vierzimmerwohnung
    Andernach

    Verkehrswert in €: 232.000,00

Wichtiger Hinweis:

Allgemeine Hinweise zum Coronavirus:

Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise auf der Website des Amtsgerichts Andernach.

Weitere Hinweise für Versteigerungen:
  • Halten Sie im Gebäude mindestens 1,50 m Abstand zu anderen Personen
  • Beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln
  • Bringen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung („Alltagsmaske“) mit. Das Tragen einer Alltagsmaske wird im Gebäude dringend empfohlen und kann im Sitzungssaal angeordnet werden.
  • Im Sitzungssaal ist nur eine begrenzte Kapazität für Publikum unter Einhaltung der Abstandsregelungen gegeben.
  • Bitte beschränken Sie Ihren Aufenthalt im Gebäude auf das zwingend notwendige Maß. Es wird höflich darum gebeten, nur bei Bietinteresse oder  Verfahrensbeteiligung an dem Termin teilzunehmen, um den Kreis der Anwesenden möglichst gering zu halten.
  • Der Termin kann nur unter Einhaltung der aktuellen Corona-Sicherheitsauflagen abgehalten werden. Sollte es hierdurch zu kurzfristigen Terminsaufhebungen kommen, findet durch die Justiz keine Übernahme bzw. Erstattung von entstandenen Kosten oder Auslagen statt. Bitte halten Sie sich vor oder nach dem Termin so kurz wie möglich im Gerichtsgebäude auf.
  • Aufgrund des erwartungsgemäß hohen Andrangs wird empfohlen, bereits 10 Minuten vor Beginn zu erscheinen und das Kontaktformular ausgefüllt mitzubringen. Dieses ist auf unserer Homepage abrufbar. 

Sicherheitsleistung

Wichtige Informationen zur Sicherheitsleistung - Barzahlung ist ausgeschlossen!


Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder

2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder

3. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts

4. Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene Konto

Im Verwendungszweck der Überweisung ist unbedingt anzugeben:

< Zwangsversteigerung Aktenzeichen/Kassenzeichen ? Amtsgericht >

< Absendername und Bankverbindung > (für evtl. Rücküberweisung)

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.

Lage und Anfahrt zum Amtsgericht

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