Die nächsten 2 Zwangsversteigerungen (2 insgesamt)

Einfamilienhaus ZVG

Einfamilienhaus

Zwangsversteigerung in
39629 Bismark (Altmark)

Amtsgericht Stendal:
7 K 59/21
Versteigerungstermin:
23.04.2024, 09:00 Uhr
zwei unbebaute Grundstücke ZVG

zwei unbebaute Grundstücke

Zwangsversteigerung in
39629 Bismark (Altmark)

Amtsgericht Stendal:
7 K 57/20
Versteigerungstermin:
23.04.2024, 10:00 Uhr

Sicherheitsleistung

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

  1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
  2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
  3. Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene Konto oder
  4. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 10 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse (Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt) VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis (Zahlungsanzeige für das Amtsgericht, erstellt von der Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt) hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht