Keine anstehenden Zwangsversteigerungen


Sicherheitsleistung

Wichtige Informationen zur Sicherheitsleistung - Barzahlung ist ausgeschlossen!

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

  1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
  2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
  3. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts
  4. Die Überweisung der Bietungssicherheit in Höhe von 10 % vom Verkehrswert sollte spätestens 1 Woche vor dem Versteigerungstermin veranlasst werden, damit im Termin der entsprechende Nachweis vorliegt!

Bankverbindung zur Überweisung der Sicherheitsleistung: Amtsgericht Wolfsburg, Nord/LB, IBAN: DE83 2505 0000 0106 0236 74, SWIFT-BIC: NOLADE2H

Bitte im Verwendungszweck das vollständige Aktenzeichen bzw. die Geschäfts-Nr. sowie die Bemerkung "Bietungssicherheit" angeben.

Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht