Amtsgericht Walsrode
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Einfamilienhaus
Zwangsversteigerung in
29683 Bad Fallingbostel, Dorfmark
Sicherheitsleistung
Wichtige Informationen zur Sicherheitsleistung - Barzahlung ist ausgeschlossen!
Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.
Barzahlung ist ausgeschlossen!
Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:
1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten bestätigten Bundesbankscheck oder
3. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines berechtigten Kreditinstituts oder
4.Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene Konto:
Norddeutsche Landesbank
SWIFT-BIC: NOLADE2H
IBAN: DE68 2505 0000 0106 0242 35
Im Verwendungszweck der Überweisung ist unbedingt anzugeben:
< Zwangsversteigerung Aktenzeichen/Kassenzeichen – Amtsgericht >
< Absendername und Bankverbindung > (für evtl. Rücküberweisung)
Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.
Für die Rückerstattung der Sicherheitsleistung muss das unter dem folgenden Link abrufbare Formular verwendet werden (bitte markieren und in Ihre Browser-Adresszeile kopieren):
https://upload.immobilienpool.de/cms/Dokumente/Formular-Erstattung-Bietsicherheit.pdf
Das ausgefüllte Formular kann eingereicht werden per Fax an die Faxnummer 05161/6007-13, oder postalisch an:
Zwangsversteigerungsgericht Walsrode
Lange Straße 29 - 33
29664 Walsrode