Kriminelle Machenschaften im Immobilienbereich
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Undurchsichtige Makler, die sich meist an Kunden mit geringem Eigenkapital wenden, haben diesen bereits Schäden in Milliardenhöhe zugefügt.
Die Vermittler bedienen sich der in Deutschland verbotenen Kaltakquise am Telefon, wobei sie den Kunden risikolose Anlagen versprechen. Fehlt dem Angesprochenen das nötige Kapital, haben die Vermittler schnell die Lösung in Form eines Kredites gefunden. Um die schnelle Abwicklung der windigen Geschäfte voranzutreiben, arbeiten die Vermittler häufig mit sog. „Mitternachtsnotaren“ zusammen, die auch spät abends oder am Wochenende Beurkundungen vornehmen.
Die kriminellen Vermittler lassen sich aber immer wieder neue Argumente einfallen, um ihre schrottreifen Immobilien loszuwerden.
Bekommt man ein solches, auf den ersten Blick gewinnbringendes Angebot, sollte man es vorsichtshalber immer von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen.
Inzwischen hat der Europäische Gerichtshof allen durch Immobilienkauf Enttäuschten, Urteile gefällt, die diese Personen wieder hoffen lassen.
Unter bestimmten Voraussetzungen konnten seit 2001 Kreditverträge mit Banken widerrufen werden. Erwarb man aber eine Immobilie, war diese vom sog. „Haustürwiderrufsrecht“ ausgeschlossen. Die Folge dessen war, dass ein Kreditnehmer die volle Summe zzgl. Zinsen an das Kreditinstitut zurückzahlen musste. Das Geld war schon an den Verkäufer geflossen, man war aber selbst noch im Besitz der verlustbringenden Immobilie. Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist dies zwar im Grunde noch gültig, andererseits haften die Kreditinstitute für sämtliche Risiken, die mit der Kapitalanlage verbunden sind, wenn der Kreditnehmer nicht über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde.
Laut Ansicht des BGH muss das Kreditinstitut nicht für entstandene Schäden aufkommen, wenn der Abschluss des Kaufvertrages vor dem Kreditvertrag war. Eine Widerrufsbelehrung hätte in diesem Fall den Anleger nicht mehr vor den Risiken schützen können. Der Europäische Gerichtshof fällte Urteile, die der Ansicht des BGH widersprechen. In einer verhandelten Sache wurde der Kaufvertrag vor dem Kreditvertrag abgeschlossen, dies wurde Fällen, in denen erst der Kreditvertrag und dann der Kaufvertrag abgeschlossen wurden, gleich gestellt.