Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Freitag, 28. Oktober 2022 um 09:00 Uhr folgender Grundbesitz im Raum 23, Sitzungssaal, im Amtsgericht Sinzig, Barbarossastraße 21, 53489 Sinzig, öffentlich versteigert werden:

Lfd. Nr. 1, Holzungsfläche; Verkehrswert: 120,00 €.
Lfd. Nr. 2, Ackerland; Verkehrswert: 2.700,00 €.
Lfd. Nr. 3, Ackerland; Verkehrswert: 4.200,00 €
Lfd. Nr. 4, Grünland; Verkehrswert; 100,00 €.
Lfd. Nr. 5, Grünland; Verkehrswert; 640,00 €.
Lfd. Nr. 6, Ackerland; Verkehrswert; 5.8000,00 €.
Lfd. Nr. 7, Ackerland; Verkehrswert; 5.900,00 €.
Lfd. Nr. 8, Grünland; Verkehrswert; 30,00 €.
Lfd. Nr. 9, Grünland; Verkehrswert; 390,00 €.
Lfd. Nr. 10, Wohnbauland; Verkehrswert; 109.000,00 €.
Lfd. Nr. 11, Gartenland; Verkehrswert; 20.000,00 €.
Lfd. Nr. 12, Ackerland; Verkehrswert; 740,00 €.

HINWEIS DES AMTSGERICHTS vom 25.10.2022:
Der Termin bezüglich folgender Grundstücke wurde aufgehoben:
Flur 11, Flurstück 121/1,
Flur 11, Flurstück 121/2,
Flur 10, Flurstück Nr. 77/1,
Flur 10, Flurstück Nr. 77/2,
Flur 10, Flurstück Nr. 78/1,
Flur 10, Flurstück Nr. 78/2.

Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.

Verkehrswert
siehe Gutachten
Versteigerungstermin
28.10.2022, 09:00 Uhr
Aktenzeichen
6 K 14/22
Versteigerungsart
Teilungsversteigerung
Wertermittlungsstichtag
27.04.21
Wertgrenzen
gelten
Amtliche Bekanntmachung Gutachten

Objektdaten

Objekttyp
Sonstiges Grundstück

Objektbeschreibung

Bei den Versteigerungsobjekten handelt es sich um ein Baugrundstück u. div. Land- und Forstwirtschaftsgrundstücke.

Grundstück Gemarkung Bodendorf, Flur 11, Flurstück 121/1:
Das zu bewertende Grundstück ist 719 m² groß und hat einen unregelmäßigen Zuschnitt. Es grenzt im Westen mit einer Breite von ca. 25 m an die „Schubertstraße“ und ist ca. 28 m tief. lm Osten grenzt das vorliegende Flurstück an das ebenfalls im Rahmen dieses Gutachtens zu bewertende Flurstück 121/2, mit dem es eine wirtschaftliche Einheit bildet.

Der Baugrund ist nach äußerem Anschein als normal zu bezeichnen.
Gemäß Bescheinigung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Rheinland-Pfalz vom 24.03.2021 sind im Bodenschutzkataster keine Eintragungen für das zu bewertende Grundstück vorhanden. Altablagerungen oder schädliche Bodenveränderungen sind nicht kartiert.

Die restlichen Grundstücke sind zum Teil mit verschiedenen Laubgehölzen (u.a. Wildkirschen, Eichen, Buchen) und Stockausschlag bestanden. Sie sind nicht durchforstet und daher verwildert. Der Aufwuchs stellt keinen gesonderten Wert dar.

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Sonstiges

Diese Zwangsversteigerung weist folgende Besonderheit auf: Das oben beschriebene Objekt wird gemeinsam mit einem oder mehreren anderen Objekten versteigert. Dies ist ersichtlich aus den Versteigerungsdaten / Terminsbestimmung (siehe oben). Dabei besteht die Möglichkeit, die Versteigerungsobjekte einzeln oder in einem Gesamtgebot zu ersteigern. Das wird sich jedoch erst beim Versteigerungstermin ergeben und vom Rechtspfleger bekannt gegeben. Nähere Informationen hierzu erfragen Sie bitte bei Gericht, dem Gläubiger oder dem vom Gläubiger beauftragten Vertreter/Makler. Wenn hier kein bzw. nur eines der vorhandenen Gutachten zum Download zur Verfügung gestellt wurde, können alle Gutachten unter dem jeweiligen Aktenzeichen oder beim Amtsgericht eingesehen werden.

Lage

Die Versteigerungsobjekte befinden sich in Sinzig / Bad Bodendorf.

Das zu bewertende Grundstück Gemarkung Bodendorf, Flur 11, Flurstück 121/1 liegt am Rande von Sinzig / Bad Bodendorf, an der "Schubertstraße", ca. 0.5 km vom Ortskern entfernt. Die Schubertstraße“ ist als wenig befahrene Anliegerstraße anzusprechen. Es handelt sich um eine gute Wohnlage.

Östlich grenzt das, ebenfalls im Rahmen dieses Gutachtens zu bewertende, Grundstück Gemarkung Bodendorf, Flur 11, Flurstück 121/2 an das og. Flurstück 121/1. Es grenzt ferner im Nordosten an einen landwirtschaftlichen Wirtschaftsweg, über den die Zuwegung erfolgt.

Die umliegende Bebauung setzt sich in diesem Bereich zum Ort hin aus Einfamilienhäusern in offener Bauweise zusammen. Die rückwärtigen Grundstücke sind unbebaut und werden landwirtschaftlich bzw. als Gartenland genutzt.

Die sonstigen, zu bewertenden, Grundstücke liegen in den Gemarkungen Bodendorf und Sinzig, außerhalb der Ortslagen. Die umliegenden Grundstücke sind unbebaut und werden land- und forstwirtschaftlich genutzt. Die Zuwegungen erfolgen z.T. über entsprechende Wirtschaftswege; teilweise sind keine eigenen, öffentlichen, Zuwegungen vorhanden.

Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf sind in Bad Bodendorf vorhanden. Weitere Einkaufsmöglichkeiten sind in der Kernstadt Sinzig (ca. 4 km Entfernung) bzw. in Bad Neuenahr (ca. 10 km Entfernung) vorhanden.

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Hinweis: Die Position auf der Karte ist möglicherweise ungenau. Angabe ohne Gewähr.

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Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.