Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Mittwoch, 26. Juni 2024 um 13:30 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Würzburg, Ottostraße 5, EG Saal B 001 öffentlich versteigert werden:
Unbebautes Flurstück
Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:
Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und nachfolgende Daten zu diesem Aktenzeichen zusammengestellt. Dies ist ein Service von immobilienpool.de.
- Verkehrswert
- 17.300,00 €
- Versteigerungstermin
- 26.06.2024, 13:30 Uhr
- Aktenzeichen
- 2 K 70/22
- Versteigerungsart
- Teilungsversteigerung
- Wertgrenzen
- keine Angabe
Wichtige Hinweise
Dieses Amtsgericht veröffentlicht seine Verfahren noch nicht auf unseren Seiten. Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und, falls verfügbar, entsprechende Daten zusammengestellt.
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Urheberrechtshinweis zu angezeigten Objekt-Bildern in digitalen Exposès dieses Amtsgerichts:
Sofern in digitalen Immobilien-Exposés dieses Amtsgerichts Bildmaterial angezeigt wird, unterliegt dieses dem Urheberrecht. Sofern dieses Bildmaterial dem PDF-Gutachten oder PDF-Exposé entnommen ist, gelten die Urheberrechte, die in den vorgenannten Dokumenten genannt werden. Das Urheberrecht liegt dabei entweder beim Gutachter selbst oder bei von ihm für die Erstellung des Bildmaterials beauftragten Personen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!
Objektdaten
- Objekttyp
- Besonderes Objekt
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Unbebautes Flurstück
Lfd. Nr. 1
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Unbebautes Flurstück im Ortsbereich, erhöhte Hanglage, dreieckige Grundstücksform.
Es handelt sich um baureifes Land, das im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen ist. Ein Bebauungsplan existiert nicht. Die für eine etwaige Bebauung notwendigen Anschlüsse befinden sich in der vorbeiführenden Straße. Das Grundstück gilt als unerschlossen.
Das Versteigerungsobjekt ist mit Bäumen und Büschen bewachsen, der Untergrund ist mit Fels durchsetzt. Bei einer Rodung des Gehölzes – zur Vorbereitung einer Bebauung sind die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes zu beachten.
Die Bebauung des Versteigerungsobjekts ist nur mit erhöhtem Aufwand möglich.
Bezüglich der Einzelheiten wird auf die differenzierten und ausführlichen Darstellungen im Gutachten verwiesen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!
Lage
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