Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Mittwoch, 20. Mai 2026 um 11:00 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Recklinghausen, Hauptgebäude, Reitzensteinstr. 17 - 21, 45657 Recklinghausen, Etage 1, Sitzungssaal 127 öffentlich versteigert werden:

Eingetragen im Grundbuch Datteln Blatt 7594

Zweifamilienhaus, Garage, Doppelhaushälfte

Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:

Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und nachfolgende Daten zu diesem Aktenzeichen zusammengestellt. Dies ist ein Service von immobilienpool.de.

Verkehrswert
216.000,00 €
Versteigerungstermin
20.05.2026, 11:00 Uhr
Aktenzeichen
22 . K 31/24
Versteigerungsart
Teilungsversteigerung
Wertgrenzen
keine Angabe
Amtliche Bekanntmachung

Wichtige Hinweise

Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:

Dieses Amtsgericht veröffentlicht seine Verfahren noch nicht auf unseren Seiten. Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und, falls verfügbar, entsprechende Daten zusammengestellt.

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Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!

Objektdaten

Objekttyp
Sonstiges Haus

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Zweifamilienhaus, Garage, Doppelhaushälfte

Das Grundstück ist mit einer unterkellerten Doppelhaushälfte und Nebengebäuden als Zweifamilienhaus bebaut. Der Spitzboden ist ungenehmigterweise ausgebaut. Wohnfläche ca. 111 m². Das Objekt wird im Erdgeschoss von einer Miteigentümerin genutzt.

Das Grundstück ist mit einer unterkellerten Doppelhaushälfte und Nebengebäuden als Zweifamilienhaus bebaut. Der Spitzboden ist ungenehmigterweise ausgebaut. Wohnfläche ca. 111 m². Das Objekt wird im Erdgeschoss von einer Miteigentümerin genutzt.
Der Spitzboden entspricht nicht den Anforderungen an Räume für einen dauernden Aufenthalt nach Landesbauordnung und wird in jetziger Form auch nicht als genehmigungsfähig beurteilt.
In Bezug auf Aufteilung und Größe entspricht das Objekt gemäß heutigen Anforderungen eher einem Einfamilienhaus.
Die NEbengebäude im Garten (Gartenhaus am Haus und im hinteren Gartenbereich) sind nicht genehmigtund nicht zulässig.

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Lage

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