Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Freitag, 24. Januar 2025 um 10:00 Uhr folgender Grundbesitz im Raum 115, Sitzungssaal Amtsgericht St. Goar, Bismarckweg 3 - 4, 56329 St. Goar, öffentlich versteigert werden:

Lfd. Nr. 1 - Scheune mit Erweiterung, Verkehrswert: 26.300,00 €
Lfd. Nr. 10 - ehem. Mühlengebäude, Verkehrswert: 98.000,00 €

Lfd. Nr. 2 - 9 und 11 - unbebaute Grundstücke (Wald, Landwirtschaft, Mühlengraben), Verkehrswerte: zwischen 0,00 € und 5.700,00 €

Gesamtverkehrswert: 137.560,00 €

Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.

Verkehrswert
137.560,00 €
Versteigerungstermin
24.01.2025, 10:00 Uhr
Aktenzeichen
1 K 30/22
Versteigerungsart
Teilungsversteigerung
Wertermittlungsstichtag
05.07.23
Besichtigungsart
Innen- und Außenbesichtigung
Wertgrenzen
gelten
Amtliche Bekanntmachung Gutachten

Objektdaten

Denkmalschutz
Objekttyp
Sonstiges Haus
Grundstücksfläche
37015 m²
Objektzustand
sanierungsbedürftig
Baujahr
1607 und jünger
Verfügbarkeit
nicht vermietet oder verpachtet

Objektbeschreibung

Bei den Versteigerungsobjekten handelt es sich um mehrere Grundstücke, zwei davon bebaut, eines als Mühlengraben genutzt und bei den restlichen Flächen um unbebaute Grundstücke, teils bewaldet, teils landwirtschaftlich genutzt.

Die Mühle, der Mühlgraben und die Scheune stehen unter Denkmalschutz.

Lfd. Nr. 1, Flurstück Nr. 198, zu 1.321 m²:

Das Grundstück ist mit einer Scheune bebaut, Baujahr 1939, unbebauter Teil = Brachfläche; Erweiterung um einen Anbau im Jahr 1984; Nutzfläche insgesamt (beide ehem. Ställe, Scheune/Stellplatz, angebaute Scheune/Halle und angebautes WC-Häuschen) ca. 211 m².

Das Gebäude ist einfach ausgestattet und eignet sich aus Sicht des Sachverständigen insbesondere zur Lagernutzung. Es verfügt über eine einfache Elektroinstallation und einen Wasseranschluss. Gemäß Mitteilung wird die Scheune über das gegenüber liegende Mühlengrundstück (Flurstück 26) angedient. Auf dem Grundstück befindet sich des Weiteren ein einfacher Holzunterstand, dem kein Wert beigemessen werden kann.

Lfd. Nr. 10, Flurstück Nr. 26, zu 9.353 m²:

Das Grundstück ist teilweise bebaut. Es handelt sich um ein ehemaliges Mühlengebäude mit einem Nebengebäude, das baufällig ist. Die zweigeschossige Mühle wurde ursprünglich im Jahr 1607 überwiegend in Holzfachwerkbauweise mit (vermutlich) Lehmausfachung auf einem Bruchsteinmauerwerk-Keller errichtet und vermutlich um 1827 erweitert. In den Jahren 2005 bis 2019 erfolgten div. Modernisierungen. Ob diese den Regeln Anforderungen des Denkmalschutzes entsprechen, ist nicht bekannt.

Aufgrund der vorhandenen Geländetopographie verfügt das KG über ebenerdigen Zugang sowie Tageslicht und wird daher in der Folge als UG bezeichnet. Darüber liegend erstreckt sich das Gebäude auf zwei OG sowie auf ein DG. In den beiden OG befinden sich zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung Wohnräume, die jedoch seit dem Jahr 2013 nicht mehr als solche genutzt werden. Das DG ist nicht ausgebaut.

Wohnflächen: 1. OG ca. 68,41 m², 2. OG ca. 76,66 m², Gesamt ca. 143 m². Nutzflächen: UG ca. 49 m². Im UG ist noch das ehemalige Mühlwerk vorhanden, im OG das Mahlwerk. Die zweckmäßige Grundrissgestaltung bietet eine teilweise gute, teilweise schlechte Belichtung und Besonnung. Nebengebäude Schuppenanbau = ehemaliger Aggregatraum, massive Bauweise, Pultdach.

Insgesamt handelt es sich um ein Objekt, das sich in einem technisch überalterten Zustand befindet. Für eine nachhaltige wohnwirtschaftliche Nutzung sind erhebliche Investitionen erforderlich. Zusätzlich wurden an konstruktiven Holzteilen erhebliche Beschädigungen festgestellt. Der übrige Teil des Grundstücks ist hängig, liegt brach und ist forstwirtschaftlich und landwirtschaftlich kaum nutzbar.

Die bewaldeten Flurstücke liegen überwiegend in Tallage und weisen eine hängige Topografie auf. Eine forstwirtschaftliche Nutzung ist nur äußerst eingeschränkt denkbar. Das Flst.-Nr. 13 liegt in einem Vogelschutzgebiet. Die Landwirtschaftsflächen werden teils als Grünland und teils als Ackerfläche genutzt. Flst. Nr. 38 ist eine Grünfläche mit Baumbewuchs, die landwirtschaftlich nicht wirtschaftlich genutzt werden kann. Bei dem Flst. Nr. 37 handelt es sich um das ursprünglich als als Mühlengraben genutzte, unbebaute Grundstück.

Zum Zeitpunkt der Wertermittlung waren die Objekte nicht vermietet / verpachtet.

Sonstiges

Diese Zwangsversteigerung weist folgende Besonderheit auf: Das oben beschriebene Objekt wird gemeinsam mit einem oder mehreren anderen Objekten versteigert. Dies ist ersichtlich aus den Versteigerungsdaten / Terminsbestimmung (siehe oben). Dabei besteht die Möglichkeit, die Versteigerungsobjekte einzeln oder in einem Gesamtgebot zu ersteigern. Das wird sich jedoch erst beim Versteigerungstermin ergeben und vom Rechtspfleger bekannt gegeben. Nähere Informationen hierzu erfragen Sie bitte bei Gericht, dem Gläubiger oder dem vom Gläubiger beauftragten Vertreter/Makler.

Wenn hier kein bzw. nur eines der vorhandenen Gutachten zum Download zur Verfügung gestellt wurde, können alle Gutachten unter dem jeweiligen Aktenzeichen oder beim Amtsgericht eingesehen werden.

Lage

Die Versteigerungsobjekte befinden sich in Oberwesel (ca. 2.900 Einwohner) im Außenbereich, ca. 2,5 km vom Stadtzentrum entfernt.

Die Infrastruktureinrichtungen entsprechen der Ortsgröße, eine Bushaltestelle ist ca. 2 km entfernt. Die Wohnlage kann als mittelgut eingestuft werden, als Geschäftslage nicht geeignet. Die Umgebung besteht teilweise aus Wohnen im Außenbereich und einem Vogelschutzgebiet. Bei der Niederbachstraße handelt es sich um asphaltierten Wirtschaftsweg.

Hinweis: Die Position auf der Karte ist möglicherweise ungenau. Angabe ohne Gewähr.

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Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.